Gemäß Beschluss des OLG München vom 10.08.2023 (16 WF 193/23) ist bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung von einem Onkel auf den minderjährigen Neffen kein Ergänzungspfleger erforderlich,  wenn die Hafteinlage eines bestehenden Kommanditanteils vollständig eingezahlt ist, da die Übertragung dann lediglich rechtlich vorteilhaft ist.