Entgegen dem Gesetzeswortlaut hat der Bundesfinanzhof den Einstiegstest für die Begünstigungsfähigkeit der Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer erleichtert:

Bei Handelsunternehmen ist gemäß BFH-Urteil vom 13.09.2023 (II R 49/21) beim „90% Einstiegstest“ nach § 13b (2) S. 2 ErbStG die Summe der betrieblichen Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen.