Nach dem Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 20.08.2019 (3 K 123/18) liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung der Großeltern an den Enkel vor, wenn ein Großelternteil ein Grundstück an ein Kind überträgt und dieses unmittelbar danach ein Grundstücksteil an das Enkelkind weiterschenkt, wenn es nicht hierzu verpflichtet ist.

Damit kommt der Freibetrag zwischen Eltern und Kindern von EUR 400.000 und nicht nur dieses zwischen Großeltern und Enkel von EUR 200.000 zur Anwendung.