Nach der Entscheidung des OLG Schleswig (01.08.2019, 8 UF 102/19) ist eine Volljährigenadoption zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge zulässig, da es sich bei der Fortführung des unternehmerischen Lebenswerks um ein familienbezogenes Motiv handelt.

Dabei ist es unschädlich, dass die Adoption zur Verringerung des Pflichtteils der leiblichen Kinder des Annehmenden führt, solange diese nicht unangemessen benachteiligt werden.