Entgegen TZ 03.12 des Umwandlungssteuererlasses hat das Finanzgericht Hessen am 24.06.2025 (AZ: 7 K 1188/21) entschieden, dass eine Buchwertfortführung in Umwandlungsfällen auch bei stillen Lasten möglich ist.
Umwandlung und stille Lasten
Jan. 4, 2026 | Steuernews