Die Übertragung eines Erbanteils ist gemäß Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.03.2025 (I-3 W 9/25) kein Rechtsgeschäft i. S. v. § 1854 Nr. 4 BGB, da sie nicht auf die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Damit erfordert die Übertragung eines Erbanteils bei Minderjährigen keiner familiengerichtlichen Genehmigung.