Die Übertragung eines Erbanteils ist gemäß Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.03.2025 (I-3 W 9/25) kein Rechtsgeschäft i. S. v. § 1854 Nr. 4 BGB, da sie nicht auf die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Damit erfordert die Übertragung eines Erbanteils bei Minderjährigen keiner familiengerichtlichen Genehmigung.
Übertragung eines Erbanteils an Minderjährige ohne Familiengericht
Jan. 4, 2026 | Steuernews