Das Finanzgericht Nürnberg hat am 06.02.2025 (4 K 1279/23) entgegen dem BMF-Schreiben vom 11.03.2010 (BStBl. 2010 I S. 227, RZ 46) entschieden, dass der Mietwert der Altenteilerwohnung im Rahmen der Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu den dauernden Lasten zählt und somit als Sonderausgabe i. S. v. § 10 (1a) Nr. 2 S. 2 lit. b) EStG abzugsfähig ist.