Die Rückabwicklung einer GmbH-Anteilsveräußerung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (= hier war die Einkommensteuerfreiheit wesentliches Ziel des Vertrages) kein gemäß BFH-Urteil vom 09.05.2025 (IX R 4/23 ) ein rückwirkendes Ereignis auslösen, so dass die Folgen des § 17 EStG und damit die Einkommensteuer rückwirkend beseitigt werden.