Annemarie Menrath

Steuerkanzlei für Unternehmens­nachfolge­beratung
Erbschaft- und Schenkung­steuer­optimierung

„Für die Erfolge von morgen kann man nicht früh genug vorsorgen.“ – Ernst Ferstl

 

Bleibende Werte schaffen

Wir sichern frühzeitig Ihr Lebenswerk

Unsere Mission

Wobei wir Sie unterstützen

Erbschaften und Schenkungen können mit bis zu 50% an Erbschaft-/ Schenkungsteuer belastet werden. Unser Ziel ist es, durch die ideale Wahl der vom Gesetzgeber angebotenen Gestaltungsinstrumente eine steuerschonenende Übertragung und damit die Sicherung des Lebenswerks des Übergebers zu erreichen.

Mehr zu unserer Mission...

Mit der Zusatzqualifikation als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge verstehen wir uns als Servicepartner bei allen steuerlichen Fragen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Unser Herzensanliegen ist es, unsere Mandanten zu unterstützen, die von ihnen geschaffenen Werte zu bewahren und in würdige Hände zu geben. Dabei ist die Absicherung des Übergebers sowie seiner Familie von herausragender Bedeutung.

Rechtsanwälte und Berater möchten wir von der aufwendigen Einarbeitung in die Erb- und Schenkungsteuer entlasten. Ihnen bieten wir die Möglichkeit, die Sachverhalte ihrer Mandanten hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen effizient und zeitnah zu beurteilen. Dabei stellen wir Ihnen die Ergebnisse in einer auch für Mandanten verständlichen Form zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir vollen Mandantenschutz.

Vorsorgeplanung

Unsere Leistungen zur Sicherung des Lebenswerkes. Eine frühzeitige Vorsorge- oder Notfallplanung sind ein maßgeblicher Schritt für eine unbeschwerte und glückliche Zukunft.

Vorweggenommene Erbfolge

Wir möchten, dass unsere Mandanten die Freude der nachfolgenden Generation erleben und dabei gleichzeitig Steuern sparen. Es gibt viele Gründe für die Weitergabe von Vermögen bereits zu Lebzeiten.

Unternehmensnachfolge Steueroptimierung

Ganz gleich, ob der Wunschnachfolger aus den Reihen der eigenen Familie, der Belegschaft oder auch von externer Seite stammt, wir unterstützen und begleiten unsere Mandanten von A bis Z für ein optimales Ergebnis.

Erbschaftsteuerberatung

Im Erbfall zeigen wir Ihnen, wie Ihnen möglichst viel von der Erbschaft erhalten bleibt.

Steuerkanzlei Menrath - Erbschafts- und Unternehmensnachfolge-Steueroptimierungen 1

Vorsorgeplanung – Frühzeitig planen, sinnvoll gestalten

Damit Ihr letzter Wille Wirklichkeit wird

Am Anfang einer Karriere als Unternehmer stand eine mutige Vision. Über viele Jahre wurde am Aufbau der Firma gearbeitet und mit viel Herzblut ein einzigartiges Unternehmen geschaffen. Dies gilt es zu schützen. Gegen viele Gefahren hilft eine Versicherung.

Andere Ursachen für Unternehmenskrisen sind nicht versicherbar; hier muss selbst rechtzeitig vorgesorgt werden: Streitigkeiten im Gesellschafterkreis, Pflichtteils- und Güterrechtsansprüche im Scheidungsfall oder Liquiditätsentzug durch Erbschaft- und Ertragsteuern.

Damit in einem solchen Fall finanzielle Belastungen vermieden werden und keine Entscheidungen fallen, die nicht in Ihrem Sinne sind, ist eine frühzeitige Planung entscheidend.


Vorsorgeplanung
Unsere Leistungen
für Unternehmer

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Wir unterstützen Sie als neutraler Berater ...

  • ... bei der Erstellung eines Notfallplans für den Fall einer plötzlichen Verhinderung, zum Beispiel durch Krankheit
  • ... bei der Anfertigung einer Vorsorgevollmacht und der Formulierung von sonstigen Verfügungen
  • ... mit einem Rechtsformcheck zur steuerlichen Optimierung der Nachfolge
  • ... in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt/Notar bei der Testamentsgestaltung aus steuerlicher Sicht

Vorsorgeplanung
Unsere Leistungen
für Rechts­anwälte

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Wir unterstützen Sie wie eine externe Erbschaft-/Schenkungsteuerabteilung...

  • ... bei der Beurteilung der steuerlichen Folgen des von Ihnen formulierten Testaments
  • ... mit einem Rechtsformcheck zur steuerlichen Optimierung der Nachfolge Ihres Mandanten

Vorsorgeplanung
Unsere Leistungen
für Berater

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Wir unterstützen Sie wie eine externe Erbschaft-/Schenkungsteuerabteilung ...

  • ... bei der Beurteilung der steuerlichen Folgen des von Ihrem Mandanten gewünschten Testaments
  • ... mit einem Rechtsformcheck zur steuerlichen Optimierung der Nachfolge Ihres Mandanten
Steuerkanzlei Menrath - Erbschafts- und Unternehmensnachfolge-Steueroptimierungen 2

Vorweg­genommene Erbfolge

Erleben Sie die Freude der nachfolgenden Generation und sparen Sie dabei Steuern

Gerade bei einem wertvollen Nachlass oder wenn entferntere bzw. nicht verwandte Personen begünstigt werden sollen, lohnt sich eine vorweggenommene Erbfolge, um die alle zehn Jahre geltenden Freibeträge bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer mehrfach zu nutzen.

Außerdem kann die Höhe der Übertragung so abgestuft werden, dass noch niedrigere Steuersätze greifen.

Zudem besteht die Möglichkeit, durch verschiedene Gestaltungen eine Einkommensteuerersparnis innerhalb der Familie zu erzielen.


Vorweg­genommene Erb­folge
Unsere Leistungen
für Unternehmer

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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge und helfen Ihnen ...

  • ... bei der Ermittlung der voraussichtlichen maximalen Erbschaftsteuerbelastung durch die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte
  • ... bei der Darstellung von Alternativen bei der Übertragung zur optimalen Nutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge
  • ... bei Ihrer persönlichen finanziellen Absicherung zum Beispiel durch die Auflage einer Gegenleistung, einem Nießbrauchsvorbehalt, der Integrierung von Rücktritts-, Widerrufs- und Rückfallklauseln für den Fall des Nichteintritts der von Ihnen gewünschten Ziele oder für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten
  • ... bei der Berücksichtigung und Optimierung der Folgen nach der Übergabe im Bereich der Einkommensteuer
  • ... bei der Vorbereitung einer Familiengesellschaft oder Familienstiftung zur Vermeidung einer Zersplitterung des Familienvermögens

Vorweg­genommene Erb­folge
Unsere Leistungen
für Rechts­anwälte

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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge Ihrer Mandanten durch:

  • Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftsteuerbelastung auf Basis des von Ihnen erstellten Testaments/Erbvertrags im Todesfall Ihres Mandanten
  • Darstellung von steuerlichen Alternativen bei Einsatz von Gegenleistungen (z. B. Rentenzahlungen oder Nießbrauchsvorbehalt)
  • Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und auf Wunsch nach IDW S1-Standard ...
  • ... inklusiv Hinweis auf Gestaltungsmöglichkeiten zur Erhöhung des begünstigungsfähigen Vermögens
  • Immobilienbewertung nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren im Rahmen von Schenkungen
  • Erläuterung der Folgen nach der Übergabe im Bereich der Ertragsteuern

Vorweg­genommene Erb­folge
Unsere Leistungen
für Berater

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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge Ihrer Mandanten durch:

  • Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftsteuerbelastung auf Basis des von Ihrem Mandanten gewünschten Testaments/Erbvertrags im Todesfall Ihres Mandanten
  • Darstellung von steuerlichen Alternativen bei Einsatz von Gegenleistungen (z. B. Rentenzahlungen oder Nießbrauchsvorbehalt)
  • Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und auf Wunsch nach IDW S1-Standard ...
  • ... inklusiv Hinweis auf Gestaltungsmöglichkeiten zur Erhöhung des begünstigungsfähigen Vermögens
  • Immobilienbewertung nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren im Rahmen von Schenkungen
  • Erläuterung der Folgen nach der Übergabe im Bereich der Ertragsteuern
  • auf Wunsch: Unterstützung bei der Umsetzung durch Kooperation mit dem Notar/Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Unternehmens­nachfolge

Die Absicherung Ihres Lebenswerkes
Ganz gleich, ob der Wunschnachfolger aus Ihrer Familie, der Belegschaft oder auch von externer Seite stammt, für ein optimales Ergebnis ist die frühzeitige Planung entscheidend.

Eine sorgfältige Übergabe bedarf einer Vorlaufzeit von fünf bis acht Jahren. Durch eine optimal vorbereitete Unternehmensnachfolge sorgen wir für eine juristisch einwandfreie und steueroptimierte Gestaltung und somit auch dafür, dass das Lebenswerk unserer Mandanten erhalten bleibt.

Gleichzeitig achten wir darauf, den Ruhestand im selben Zuge finanziell abzusichern.

Steuerkanzlei Menrath - Erbschafts- und Unternehmensnachfolge-Steueroptimierungen 3

Unsere Leistungen für Unternehmer:

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Übergabe innerhalb der Familie

Für die Fort­setzung Ihrer Erfolgs­geschichte

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Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge unterstützen wir Sie bei:

  • der Vorbereitung der Firmenstruktur und -rechtsform an individuelle Wünsche und Besonderheiten
  • der Auswahl optimaler Absicherungsinstrumente für die Zeit nach der Übergabe Ihres Unternehmens, zum Beispiel in der Form eines Veräußerungserlöses, Mieteinnahmen oder Rentenzahlungen
  • der Integrierung von Rücktritts-, Widerrufs- und Rückfallklauseln bei Eintritt nicht erwünschter Folgen
  • der Nutzung von Gestaltungen zur Erbschaft- / Schenkungsteuerminderung
  • der Optimierung der zukünftigen Ertragsteuerbelastung (Einkommen-, Gewerbesteuer etc.)

Unternehmensverkauf

Für Ihre Absicherung und persönliche Freiheit

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Bei einer externen Unternehmensnachfolge helfen wir Ihnen bei:

  • der Analyse der aktuellen Situation sowie der möglichen Folgen einer externen Nachfolge
  • der Umwandlung des Unternehmens, sofern eine andere Firmenrechtsform die Nachfolge erleichtert
  • der Ermittlung des Unternehmenswertes nach den branchenspezifischen Bewertungsverfahren zur Erzielung eines optimalen Kaufpreises
  • der rechtlichen Ausarbeitung des Kaufvertrages in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren sowie bei der Kaufpreisfinanzierung des Übernehmers durch Erstellung einer Liquiditäts- und Ertragsplanung als Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit des übernommenen Unternehmens
  • der Errichtung einer Stiftung zur langfristigen Erhaltung des Unternehmens unabhängig vom Gesellschafterkreis

Unsere Leistungen für Rechts­anwälte und Berater:


Unternehmens­nachfolge
Unsere Leistungen
für Rechts­anwälte

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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge Ihrer Mandanten durch:

  • Steuercheck der Firmenstruktur und -rechtsform in Bezug auf die Firmenübergabe/auf den Unternehmensverkauf
  • Erläuterung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbschaft-/ Schenkungsteuerminderung
  • Alternativen zur Optimierung der zukünftigen Ertragsteuerbelastung (Einkommen-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer etc.)
  • Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und nach dem IDW S1-Standard
  • Steuerplanung bei Umwandlungen und bei Errichtung einer Stiftung

Unternehmens­nachfolge
Unsere Leistungen
für Berater

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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge Ihrer Mandanten durch:

  • Steuercheck der Firmenstruktur und -rechtsform in Bezug auf die Firmenübergabe/auf den Unternehmensverkauf
  • Erläuterung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbschaft-/ Schenkungsteuerminderung
  • Alternativen zur Optimierung der zukünftigen Ertragsteuerbelastung (Einkommen-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer etc.)
  • Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und nach dem IDW S1-Standard
  • Steuerplanung bei Umwandlungen und bei Errichtung einer Stiftung

Erbschaft­steuer­beratung

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6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft müssen Sie sich für oder gegen die Annahme einer Erbschaft entscheiden.

Hier ist es wichtig zu wissen, ob und ggf. wie hoch die Erbschaftsteuerbelastung ausfallen wird. Die richtige Auswahl der verschiedenen Steuerklassen, Freibeträge und sachlichen Begünstigungen bietet enormes Steuersparpotential.

Wir zeigen Ihnen Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaftsteuer und unterstützen Sie bei den Formalitäten sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Finanzbehörden.


Wie Ihnen mehr von der Erbschaft bleibt
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Im Rahmen der Erbschaftsteuerberatung unterstützen wir Sie durch:

  • Beratung hinsichtlich der Steuerklassen, persönlichen Freibeträge, sachlichen Begünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftsteuerbelastung
  • Immobilienbewertung nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und auf Wunsch nach IDW S1-Standard
  • Ermittlung der steuerlichen Folgen einer Ausschlagung der Erbschaft (z. B. zur Erhöhung der verfügbaren Erbschaftsteuerfreibeträge)

Wie Ihnen mehr von der Erbschaft bleibt
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Im Rahmen der Erbschaftsteuerberatung unterstützen wir Sie durch:

  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftsteuerbelastung
  • Immobilienbewertung nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und auf Wunsch nach IDW S1-Standard
  • Ermittlung der steuerlichen Folgen einer Ausschlagung der Erbschaft (z. B. zur Erhöhung der verfügbaren Erbschaftsteuerfreibeträge)

Wie Ihnen mehr von der Erbschaft bleibt
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Im Rahmen der Erbschaftsteuerberatung unterstützen wir Sie durch:

  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Ermittlung der voraussichtlichen Erbschaftsteuerbelastung
  • Immobilienbewertung nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und auf Wunsch nach IDW S1-Standard
  • Ermittlung der steuerlichen Folgen einer Ausschlagung der Erbschaft (z. B. zur Erhöhung der verfügbaren Erbschaftsteuerfreibeträge)
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Unser Kanzleiteam

Engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiter, denen Ihr persönlicher Erfolg am Herzen liegt, stehen Ihnen in unserer Kanzlei zur Seite.

Freude am Beruf, speziell auch im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie laufende Fortbildung weit über das Steuerrecht hinaus sichern unseren hohen Qualitätsanspruch.

Unser oberstes Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen und für die Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen bzw. dieser Ihrer Mandanten zu kämpfen. Denn wir möchten, dass Sie mehr vom Leben haben.

Dabei sehen wir in einer konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit die Grundlage für unseren gemeinsamen Erfolg.

Annemarie Menrath – Vita

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Steuer­beraterin und Fach­beraterin für Unternehmens­nachfolge (DStV e.V.) – Kanzlei­leitung

  • 2014: Anerkennung als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • 2009: Übernahme der ASB Steuerberatungsgesellschaft in Passau
  • 2007-2013: Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts
  • 2006: Bestellung als Steuerberaterin
  • 2003: Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung zur Bilanzbuchhalterprüfung
  • 1995-2006: Ausbildung und Tätigkeit als Steuerfachangestellte und geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)

Ihre Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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